Zuständigkeit Deutscher Werberat

Zuständigkeit Deutscher Werberat

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Werberat, die Selbstkontrolleinrichtung der Werbebranche, sorgt seit über 45 Jahren dafür, rechtlich zulässige, aber von der Branche selbst als unangemessen eingestufte Werbung zu verhindern oder nach dem Erscheinen zu korrigieren. Deshalb sind wir ausschließlich für Wirtschaftswerbung zuständig, während wir bei Werbung von Parteien, gemeinnützigen Einrichtungen oder ähnlichem nicht tätig werden können. Auch Beschwerden über beworbene Produkte oder Produktgestaltungen können von uns nicht bearbeitet werden.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse jedoch, im Voraus zu prüfen, ob Sie mit Ihrer Beschwerde bei uns überhaupt an der richtigen Adresse sind.

Ob ein Verstoß vorliegt, entscheidet der Deutsche Werberat anhand seiner Verhaltensregeln. Details zur Arbeit des Werberats und zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens können Sie gerne unserem digitalen Leitfaden zum Werbekodex oder unserem Info-Flyer entnehmen. Der Deutsche Werberat ist insbesondere nicht zuständig für die Verfolgung von Rechtsverstößen, also beispielsweise Fällen von irreführender Werbung oder bei Fällen von Schleichwerbung.

Mit freundlichen Grüßen
Team Deutscher Werberat