Deutscher Werberat überarbeitet Social-Media-Leitlinien

  • Social-Media-Regelwerk für alkoholhaltige Getränke erweitert auf den Einsatz von Influencerinnen und Influencern
  • Monitoring zeigt, dass Verhaltensregeln des Deutschen Werberats von Influencerinnen und Influencern eingehalten werden

BERLIN, 16.07.2024 – Der Deutsche Werberat hat seine Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke überarbeitet (hier abrufbar). Zum 1. August 2024 wird darin explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke die für sie tätig werdenden Influencerinnen und Influencer darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Wird ein Verstoß gegen den Kodex durch den Werberat festgestellt, so muss das Unternehmen die Löschung der kommerziellen Kommunikation von der Influencerin oder dem Influencer verlangen.

Auch bei der Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen müssen die Hersteller alkoholhaltiger Getränke für die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats Sorge tragen. Hierzu muss in den Social-Media-Auftritten informiert werden. Durch das Einfügen eines Beispiels für die Social-Media-Kanal-Information in den Leitlinien wird den Herstellern eine Hilfestellung für die Umsetzung der Regelungen gegeben. Für den Schutz vulnerabler Gruppen müssen die Unternehmen weiterhin die verfügbaren plattformspezifischen Altersschranken nutzen. Hier stellen sich auch die Plattformen ihrer Verantwortung:

Im Juni haben die Plattformen Google, Meta, Pinterest, Snapchat, TikTok und X sich gemeinsam mit der Initiative „International Alliance for Responsible Drinking“ (IARD) bekanntgegeben, bis 2025 die notwendigen technischen Möglichkeiten zu entwickeln, damit Alkoholwerbung nicht mehr an Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters für den Erwerb von Alkohol ausgespielt wird.

Zwei Monitorings des Deutschen Werberats haben gezeigt, dass die Verhaltensregeln des Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke (https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/alkoholhaltige-getraenke/) von Influencerinnen und Influencern bereits befolgt werden. Im Rahmen der Untersuchungen wurden kommerzielle Beiträge von Influencerinnen und Influencern in den sozialen Medien YouTube, TikTok und Instagram geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen von Dezember 2022 und Dezember 2023 zeigen, dass mit einer Ausnahme die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats befolgt wurden. Der gefundene Verstoß wurde nach Intervention des Werberats abgestellt. Einzelheiten zum Vorgehen und zu den Ergebnissen der Untersuchung können im dazugehörigen Paper des Stichwörter-Monitorings nachgelesen werden.