Halbjahresbilanz und zwei Öffentliche Rügen – Deutscher Werberat zieht Halbjahresbilanz 2026 / Deutlicher Anstieg der Einzelbeschwerden

BERLIN, 28.08.2026 (dwr) – Der Deutsche Werberat hat seine Halbjahreszahlen für die erste Hälfte 2026 veröffentlicht. Demnach stieg die Zahl der entschiedenen Beschwerdefälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 20 Prozent. Besonders deutlich nahm die Zahl der Einzelbeschwerden zu. Zugleich bleibt die Durchsetzungsquote des Werberats mit 96 Prozent auf sehr hohem Niveau.

Der Deutsche Werberat hat im ersten Halbjahr 2026 über 236 Fälle entschieden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 197 Fällen entspricht dies einem Anstieg um 19,8 Prozent. Noch deutlicher erhöhte sich die Zahl der Einzelbeschwerden: Insgesamt gingen 836 einzelne Beschwerden zu einer Vielzahl von Werbemaßnahmen ein, nach 302 im ersten Halbjahr 2025. Der starke Anstieg der Einzelbeschwerden ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass zu einzelnen Werbekampagnen eine außergewöhnlich große Zahl von Beschwerden beim Werberat einging.

„Der deutliche Anstieg der Einzelbeschwerden zeigt, dass einzelne Werbemaßnahmen eine sehr breite öffentliche Sensibilität auslösen können. Gerade dann ist die Rolle des Werberats besonders wichtig: Wir bündeln die Kritik, ordnen sie auf Grundlage klarer Regeln ein und schaffen Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Unternehmen. Dass 96 Prozent der beanstandeten Werbung geändert oder gestoppt werden, zeigt zugleich, wie wirksam dieses System funktioniert“, erklärt Thomas Hinderer, Vorsitzender des Deutschen Werberats.

Beanstandungsquote steigt an / Durchsetzungsquote auf hohem Niveau

Von den 236 entschiedenen Fällen wurden 50 Werbemaßnahmen beanstandet. In 42 Fällen stellten die Unternehmen die kritisierte Werbung ein, in sechs Fällen wurde sie geändert. Zwei Unternehmen werden wegen mangelnder Einsicht öffentlich gerügt. Damit lag die Beanstandungsquote bei 21,2 Prozent und damit deutlich über dem Wert des ersten Halbjahres 2025 von 11,5 Prozent.

Die Durchsetzungsquote bleibt zugleich auf sehr hohem Niveau: 96 Prozent der beanstandeten Werbemaßnahmen wurden von den Unternehmen gestoppt oder geändert. Im Vorjahreszeitraum hatte die Quote bei 92,3 Prozent gelegen. In 186 Fällen stellte der Werberat keinen Verstoß gegen seine Verhaltensregeln fest.

Geschlechterdiskriminierung bleibt häufigster Kritikgrund

Wie bereits im Vorjahr war Geschlechterdiskriminierung der häufigste Grund für Beschwerden. Der Werberat entschied im ersten Halbjahr 2026 über 110 entsprechende Fälle, nach 97 im Vorjahreszeitraum. Das entspricht einem Zuwachs von 13,4 Prozent. Innerhalb dieser Kategorie zeigt sich allerdings eine deutliche Verschiebung. Die Zahl der Fälle, in denen ausdrücklich eine Diskriminierung von Frauen kritisiert wurde, sank von 23 auf 13, die Zahl der Fälle wegen Männerdiskriminierung von fünf auf zwei. Dagegen stieg die Zahl der Fälle wegen sexistischer oder herabwürdigender Darstellungen deutlich von 69 auf 95 Fälle. Insgesamt beanstandete der Werberat 24 der 110 Fälle aus dem Bereich Geschlechterdiskriminierung. Die Beanstandungsquote lag damit bei 21,8 Prozent.

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe folgte der Bereich Ethik und Moral mit 26 Fällen nach 22 im Vorjahreszeitraum. Davon wurden vier Werbemaßnahmen beanstandet. Mit 21 Fällen rangierte die Diskriminierung von Personengruppen an dritter Stelle; 2025 waren es 16 Fälle. Deutlich zugenommen haben darüber hinaus Beschwerden wegen einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen. Hier stieg die Zahl der Fälle von sieben auf 16.

Plakatwerbung und soziale Netzwerke besonders häufig Gegenstand von Beschwerden

Bei den Werbeformen entfielen die meisten vom Werberat entschiedenen Fälle auf Plakatwerbung. Insgesamt wurden 51 Fälle zu digitalen oder klassischen Plakaten behandelt, nach 49 Fällen im ersten Halbjahr 2025. An zweiter Stelle lagen Soziale Netzwerke und Plattformen mit 49 Fällen. Im Vorjahreszeitraum waren es 34 Fälle gewesen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 44 Prozent. Es folgten TV-Spots und TV-Trailer mit 33 Fällen sowie Fahrzeugwerbung mit 26 Fällen. Damit lagen beide Werbeformen leicht unter den Werten des Vorjahres.

Zwei Öffentliche Rügen wegen herabwürdigender Frauendarstellungen

Gegenüber zwei Unternehmen spricht der Deutsche Werberat wegen mangelnder Einsicht jeweils eine Öffentliche Rüge aus. In beiden Fällen sah das Entscheidungs-gremium einen Verstoß gegen Ziffer 4 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen. In beiden Fällen werden Frauen als austauschbare Objekte bezeichnet, die ausgetauscht werden sollten, wenn sie „zu alt“ sind.

Tobias Tamms Sanitär und Heizungstechnik GmbH
Der Deutsche Werberat rügt die Fahrzeugwerbung des Handwerksunternehmen. Darauf ist eine Frau zusammen mit dem Slogan „Wir schmeißen auch Ihre Alte raus!“ abgebildet. Nach Auffassung des Werberats wird der Begriff „Alte“ dabei als abwertende Bezeichnung für eine Frau verwendet. Durch die Verbindung des Bildmotivs mit der Aussage des „Rauswerfens“ wird die Frau einem zu entsorgenden und austauschbaren Gegenstand gleichgesetzt. Sie erscheint nicht als eigenständige Persönlichkeit, sondern als austauschbares Objekt. Das Gremium bewertet die Werbung daher als herabwürdigend gegenüber Frauen.

Hendrik Kühnel Autoglas & Mobiler Service
Der Deutsche Werberat rügt zudem ein Werbebanner einer Autoglaserei. Neben einer jungen Frau mit Sonnenbrille ist darauf der Satz „Wir tauschen Ihre ‚Alte‘ aus!“ zu lesen. Durch die bewusst doppeldeutige Aussage wird die abgebildete Frau mit dem auszutauschenden Autoglas verglichen und letztlich gleichgesetzt. Nach Auffassung des Gremiums suggeriert die Darstellung, Frauen seien austauschbar, und ist deshalb herabwürdigend. Auch diese Werbung verstößt nach Auffassung des Deutschen Werberats gegen Ziffer 4 der Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen. 

 

 

Kontakt:
Deutscher Werberat | Sebastian Lambeck (Kommunikation und Presse)
presse@werberat.de | Tel.: +49 (0)30/59 00 99-717 

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