Eine Diskriminierung aufgrund des Aussehens ist beispielsweise anzunehmen, wenn übergewichtige Menschen gegenüber „idealgewichtigen“ Menschen herabgesetzt werden. Dies kann der Fall sein, wenn sie als unattraktiv oder unansehnlich quasi „abgestempelt“ werden.
Nicht diskriminierend ist aus Sicht des Werberats die Verwendung von Abbildungen vor und nach einer Gewichtsreduktion, auch wenn dabei die durchtrainierte Figur als die Angestrebte präsentiert wird. Die Inanspruchnahme von Fitness- und Ernährungsprogrammen dient neben einer gesunden Lebensweise häufig auch der Reduktion des Körpergewichts. Ein Produkt oder eine Dienstleitung, die den Wunsch vieler Menschen nach einer schlankeren Figur bedienen, müssen nach Ansicht des Werberats auch beworben werden können.