Nackter Po

Nackter Po

Einige Firmen nutzen das weibliche Gesäß als Blickfang für ihre Werbung. Dies ist für den Werberat nicht per se sexistisch. Ob eine Werbung beanstandet wird, hängt insbesondere davon ab, wie die Bebilderung und der Begleittext gestaltet sind.

Regelmäßig nicht beanstandet wird Werbung für Fitnessstudios, in der für ein straffes Gesäß geworben wird. Beschwerdeführer monieren oft, dass eine straffe Haut oder ein schlanker Körper bei einer solchen Werbung als gesellschaftliches Ideal präsentiert würden. Zudem wird die Werbung oft für sexistisch gehalten, da Frauen auf ihr Gesäß reduziert würden.

Der Werberat weist die Beschwerden in der Regel zurück: Die Leistung eines Fitnessstudios ist darauf ausgelegt, die körperliche Fitness zu verbessern. Damit einher geht in aller Regel auch eine optische Veränderung des Körpers, beispielsweise durch eine Gewichtsreduktion oder ein strafferes Hautbild. Hierfür zu werben muss einem Fitnessstudio aus Sicht des Werberats möglich sein.

Als sexistisch zu beanstanden kann eine Werbung mit einem Gesäß dann sein, wenn es keinen Anlass zur Abbildung eines meist nur teilweise bekleideten Gesäßes gibt und zusätzlich ein herabwürdigender Slogan vorhanden ist. Dies ist beispielsweise bei anzüglichen Doppeldeutigkeiten oder Vergleichen mit den beworbenen Produkten der Fall.

Firmen wenden dann manchmal ein, dass mit dem Slogan nur das Produkt/ die Dienstleistung gemeint sei und alles Weitere sich im Kopf des Betrachters abspiele. Gibt es aber keinerlei Zusammenhang des beworbenen Produkts/ Dienstleistung zu einem weiblichen Gesäß, spricht aus Sicht des Werberates einiges dafür, dass die Doppeldeutigkeit durch den Werbungtreibenden bewusst erzeugt oder zumindest in Kauf genommen wird.