Missbräuchlicher Konsum

Missbräuchlicher Konsum

Werbung soll den missbräuchlichen Konsum alkoholhaltiger Getränke nicht fördern. Dies ist das zentrale Anliegen der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. Missbräuchlicher Alkoholkonsum hat viele unterschiedliche Gesichter: Er kann sich zum Beispiel durch einen übermäßigen Konsum bzw. durch Slogans, die einen solchen nahelegen, äußern. Vorstellbar ist die Förderung verantwortungslosen Alkoholkonsums aber auch bei der Visualisierung eines maßvollen Trinkens in unpassenden Situationen bzw. durch minderjährige Personen. Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats finden auf alle Erscheinungsformen missbräuchlichen Alkoholkonsums in der Werbung Anwendung.

Slogans wie „Wenn du dich erinnern kannst, warst du nicht dabei“ spielen erkennbar auf einen „Filmriss“ aufgrund maßlosen Alkoholkonsums an. Eine solche Werbung verharmlost missbräuchlichen Konsum und ist unzulässig. Werden dabei auch Personen gezeigt, die dem Betrachter zuprosten, ist darin nach Bewertung des Werberats sogar eine Aufforderung zu einem gesundheitsschädlichen Verhalten zu sehen.

Wenn in der Werbung größere Alkoholmengen gezeigt werden (beispielsweise in einer Barszene, im Einkaufswagen oder im hauseigenen Kühlschrank), bedeutet dies noch keinen Verstoß gegen die Werberatsregeln. Denn eine Aufforderung, alkoholhaltige Getränke im Übermaß zu konsumieren, geht damit nicht quasi automatisch einher. Es wird keine Aussage darüber getroffen, wann und von wem die beworbenen Produkte getrunken werden.

Klassische „Anstoßsituationen“ in der Alkoholwerbung sind regelmäßig nicht zu beanstanden. Es muss jedoch besonders darauf geachtet werden, dass die Personen nicht betrunken wirken. Zu beanstanden wäre auch, wenn zu viele geleerte Gläser einen Rückschluss auf verantwortungslosen Konsum zulassen.

Unproblematisch sind Konsumszenen, wenn es erkennbar nicht um den Missbrauch alkoholhaltiger Getränke geht, sondern beispielsweise um ein geselliges Beisammensein, ein gemeinsames Essen mit Freunden, bei dem auch Alkohol getrunken wird.

In bestimmten Situationen sollte auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke bewusst verzichtet werden: Beim Führen von Fahrzeugen, im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Sport. An diesem Gebot der „Punktnüchternheit“ muss sich auch die Werbung orientieren. Das Zeigen von Alkohol trinkenden Personen in einer solchen Situation ist regelmäßig unzulässig.