Bilanz 2023

Bilanz 2023

Wie auch im Vorjahr mussten 2023 nur acht Öffentliche Rügen ausgesprochen werden – ein deutliches Zeichen, dass herabwürdigende oder diskriminierende Werbung nur noch eine Randerscheinung darstellt. Die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft hat entsprechend auch mit 355 weniger Fälle als im Vorjahr (398) entschieden. In 262 Fällen konnte kein Verstoß festgestellt werden. In 85 Fällen wurden Werbekampagnen von den Unternehmen zurückgezogen oder geändert, nachdem der Werberat sie zur geäußerten Bürgerkritik kontaktiert hatte. Damit liegt die Durchsetzungsquote erneut bei 91 Prozent – ein Beleg für die branchenübergreifende Akzeptanz des Deutschen Werberats in der Wirtschaft.

Lediglich in acht Fällen waren die Unternehmen nicht einsichtig, so dass der Werberat Öffentliche Rügen aussprechen musste: Vier Motive zeigten sexistische Werbung auf Fahrzeugen, in zwei Werbespots von Spieleentwicklern wurde Gewalt gegenüber Frauen verharmlost, weitere zwei Motive auf einem Flyer sowie einem Plakat wurden als sexistisch bewertet.

Auch im Jahr 2023 erreichten den Werberat wieder sehr unterschiedliche Beschwerden: So wurden Motive als Verletzung von religiösen Gefühlen empfunden, Tierquälerei beim Produzieren der Werbung vermutet oder in Slogans eine Aufforderung zur Gewalt erkannt. Auch die Sorge um Kinder löste Beschwerden beim Werberat aus: Sie könnten durch Werbemotive in der Entwicklung beeinträchtigt oder auf die Idee gebracht werden, etwas Unvernünftiges oder Gefährliches zu tun.

Regelmäßig wenden sich Menschen an den Werberat, weil sie sich von Werbemaßnahmen diskriminiert und ausgegrenzt fühlen. Manche empfanden es bereits als diskriminierend, wenn Werbung Diversität nicht widerspiegelt, andere sahen es genau umgekehrt und prangerten eine vermeintlich künstliche Diversität in der Werbung an. Der Deutsche Werberat begrüßt es zwar, wenn in der Werbung die Diversität unserer Gesellschaft abgebildet wird. Es stellt allerdings keine Diskriminierung anderer Bevölkerungsgruppen dar, wenn in einer Werbemaßnahme nur eine Bevölkerungsgruppe abgebildet wird.