Kaufaufforderungen an Kinder

Kaufaufforderungen an Kinder

An Kinder gerichtete Werbung muss besonders sensibel gestaltet sein, um der geringen Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung zu tragen. Unzulässig ist es, Kinder unmittelbar zum Kauf des beworbenen Produktes anzuregen.

Letztendlich wird sich die Frage, ob sich eine Werbung zielgerichtet an Kinder wendet und diese dabei zum Kauf auffordert, nur im Gesamtzusammenhang beantworten lassen. Entscheidend hierfür sind z.B. das beworbene Produkt, die Art des gewählten Mediums und die konkrete Gestaltung der Werbung.

Eine direkte Kaufaufforderung liegt regelmäßig nicht vor, wenn das beworbene Produkt lediglich in seiner Anwendung gezeigt wird.

Kritisch könnte es allerdings sein, wenn beispielsweise Kinder in einer Spielszene Sätze sagen wie „Komm mit auf den Bauernhof – jetzt im Schlussverkauf ist er besonders günstig!“.

Unzulässig ist es auch, wenn Kinder in der Werbung dazu aufgefordert werden, zum Beispiel ihre Eltern zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen.