Werbung für Erotikprodukte

Werbung für Erotikprodukte

Anlass zur Beschwerde gibt immer wieder das Thema Sex. Insbesondere Fernsehwerbung oder Werbung auf Plakaten für Erotikprodukte erhitzt die Gemüter. Eltern möchten oft nicht, dass ihre Kinder Werbung für diese Produkte sehen. Für den Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fernsehen sind die Sender verantwortlich, die sich dabei von ihren Jugendschutzbeauftragten beraten lassen. Der Werberat beurteilt den Inhalt einer konkreten Werbung, der unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstrahlung  Kinder und Jugendliche nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigen darf. Dies gilt auch für Werbung in anderen Medien.

Die bloße Abbildung von Erotikprodukten oder auch humorvolle Anspielungen auf ihren Gebrauch sind aus Sicht des Werberats nicht zu beanstanden, zumal in den Spots keine intimen oder gar obszönen Darstellungen erfolgen. Jüngere Kinder werden solche Werbemaßnahmen nicht zwingend als solche für Sexspielzeuge auffassen. Jugendliche werden durch den Anblick nicht geschädigt. Sicherlich mag es für Erwachsene nicht immer angenehm sein, Fragen von Kindern zu beantworten, die sich auf Produkte oder Ereignisse beziehen, für die die Kinder möglicherweise noch zu jung sind. Dies ist aber kein Umstand, der sich allein auf den Bereich der Werbung, insbesondere der Werbung für Sexspielzeuge und vergleichbare Produkte und Dienstleistungen, bezieht.

Werbung für Erotikprodukte kann aber zu beanstanden sein, wenn der konkrete Einsatz des Sexspielzeugs gezeigt wird, beispielsweise indem die abgebildete Frau gefesselt und mit einem Knebel im Mund präsentiert wird. Aus Sicht des Gremiums ist eine solche Werbung geeignet, Kinder zu verstören.