Glücksspiel

Glücksspiel

Auszüge aus dem Leitfaden zu den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung für Glücksspiele

Hier finden Sie eine PDF-Praxishilfe, die anhand von fiktiven Motiven einen Einblick in die Spruchpraxis des Deutschen Werberats gibt.

Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele (Fassung von 2012)

Definitionen

Im Sinne dieser Verhaltensregeln

  • liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt an den Veranstalter des Spieles gezahlt werden muss und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt
  • umfasst kommerzielle Kommunikation den Einsatz aller Kommunikationsinstrumente durch die Wirtschaft, wenn damit primär die Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen verfolgt wird; nicht erfasst sind redaktionelle Medieninhalte.

Präambel

Die Mitglieder des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sind der Überzeugung, dass

  • kommerzielle Kommunikation von fundamentaler Bedeutung für einen freien, fairen und lauteren Wettbewerb ist
  • die meisten Spieler in Deutschland verantwortungsbewusst an Glücksspielen teilnehmen
  • die Bewerbung erlaubter Glücksspielangebote für eine Kanalisierung der Teilnehmer in einen geschützten und sicheren Markt unverzichtbar ist.

Krankhaftes Spielverhalten kann zu ernsthaften Konsequenzen für die Betroffenen, ihr Umfeld und für die Gesellschaft als Ganzes führen. Angesichts dieser Tatsache verpflichten sich die im ZAW organisierten Glücksspielunternehmen, ihre kommerzielle Kommunikation so zu gestalten, dass dadurch kein problematisches Spielverhalten gefördert wird. Aus dieser Verpflichtung heraus wollen die Anbieter von Glücksspielen

  • verhindern, dass Darstellungen oder Aussagen in der kommerziellen Kommunikation für ihre Angebote als Aufforderung zu problematischem Spielverhalten missverstanden werden
  • verhindern, dass sich die kommerzielle Kommunikation für ihre Angebote an Kinder und Jugendliche richtet
  • ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufendem Verhalten entgegenwirken.

Die Anbieter von Glücksspielen haben deshalb in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele aufgestellt. Die Organisation des Beschwerdeverfahrens zur Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat.

 

1. Verantwortungsbewusste Verbraucheransprache – Kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele soll

  1. Verbraucher nicht in unangemessener Weise ansprechen. Insbesondere dürfen geistige oder körperliche Schwächen, das Alter, geschäftliche Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine finanzielle bzw. soziale Zwangslage nicht ausgenutzt werden,
  2. keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben, insbesondere über die Gewinnhöhe und -wahrscheinlichkeit sowie die Teilnahmebedingungen, enthalten,
  3. nicht suggerieren, durch bestimmte Glücksspielangebote oder besonders niedrige Einsätze sei ein problematisches Spielverhalten auszuschließen
  4. Verbraucher nicht ermutigen, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne wieder zu investieren
  5. nicht den Eindruck vermitteln, finanzielle Schwierigkeiten würden durch Glücksspiel gelöst,
  6. keine Darstellungen und Aussagen enthalten, die geeignet sind, problematisches, insbesondere unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten exzessives Spielverhalten zu vermitteln, hierzu aufzufordern oder dieses als akzeptabel erscheinen zu lassen.

2. Sozialverhalten – Kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele soll

  1. nicht suggerieren, dass Glücksspiel Krankheiten und/oder psychosoziale Konflikte, insbesondere Angst oder Einsamkeit, entgegenwirken kann,
  2. den Verzicht auf Glücksspiel nicht abwertend erscheinen lassen,
  3. die Teilnahme an Glücksspielen nicht als wichtigen Bestandteil der persönlichen Lebensführung, als Ersatz für soziale Begegnungen oder die Lösung sozialer Probleme darstellen,
  4. nicht suggerieren, dass die Teilnahme an Glücksspielen den sozialen Erfolg fördert und insbesondere zur Steigerung der Reputation oder der persönlichen Anziehungskraft beiträgt,
  5. strafbares oder rechtswidriges Verhalten nicht fördern oder solches Verhalten stillschweigend dulden.

3. Kinder und Jugendliche – Kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele soll

  1. Kinder und Jugendliche nicht zur Teilnahme an Glücksspielen auffordern oder beim Glücksspiel zeigen. Darstellungen und Aussagen, die Kinder und Jugendliche besonders ansprechen, sollen nicht verwendet werden,
  2. nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richtet,
  3. nicht durch Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften und über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen erfolgen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen,
  4. nur Darsteller zeigen, die auch vom optischen Eindruck her mindestens als junge Erwachsene wahrgenommen werden.

Download

Hier finden Sie eine PDF-Version der Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele zum Download.