Die Nuller

Die Nuller

  • Der Betreiber einer Internet-Plattform für Testberichte über Produkte der Wirtschaft zeigte in seinem TV-Spot unter der Überschrift ‚Tauchgebiete‘ drei Männer in Liegestühlen. Ihnen fehlten partiell Arme und Beine – offenbar wegen einer zuvor stattgefundenen Attacke durch Haie. Der Bürgervorwurf: Schwere Behinderungen werden zu Werbezwecken instrumentalisiert. Nach Intervention des Werberats wurde der Spot eingestellt.
     
  • Bundesweite Empörung über das Werbeplakat einer Elektronik-Markt-Kette. Das Bild zeigte eine kriechende Frau in Unterwäsche, die drei Brüste hat, der Text dazu: „Mehr drin als man glaubt“. Überwiegend beschwerten sich Frauen und Gleichstellungsbeauftragte beim Werberat, aber auch eine beträchtliche Anzahl Männer. Das als frauendiskriminierend eingestufte Motiv wurde nicht mehr eingesetzt.
     
  • Die deutsche Agrarwirtschaft bildete auf Plakaten zwei Fleischgerichte mit dem Text ab: „Jetzt aber jauchzet, frohlocket – Fleisch aus Deutschland: immer gut.“ Diese Anspielung auf das Weihnachtsoratorium von J.S. Bach verletze religiöse Empfindungen. Die Verwendung der Plakate wurde eingestellt.
     
  • „Wir können alles, außer Hochdeutsch.“ Diese Werbung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stuften Kritiker aus der Bevölkerung als Verunglimpfung der deutschen Sprache ein. Der Werberat bewertete die Werbung als zulässige erkennbar selbstironische Übertreibung.
     
  • Werbende Ankündigung des Börsengangs einer Firma aus der Film-, TV- und Multimediabranche: Im Anzeigenbild ist die Nahaufnahme einer stark blutverschmierten Pistole in ebenso blutigen Händen zu sehen – sie zielt direkt auf den Betrachter. Text im Hintergrund: „Action! Nicht nur im Kino. Wir gehen an die Börse.“ Gewaltverherrlichend, so die Proteste. Nachdem der Werberat die Firma auf die Wirkung dieses werblichen ‚Frontalangriffs‘ hingewiesen hatte, wurde die Anzeige zurückgezogen.
     
  • Weckt ein Nudelproduzent durch einen TV-Spot pädophile Neigungen, wenn er eine Familie am Tisch zeigt, die Spaghetti isst – mit einem Baby nur in Windeln? Dieser Ansicht eines Kritikers konnte sich der Werberat nicht anschließen.
     
  • Ein Modegeschäft warb mit einem großflächigen Plakat vor seinem Schaufenster – ein Mann in Nahaufnahme, der mit seinen Zähnen an der Brustwarze einer Frau riss. „Gewaltverharmlosend, jugendgefährdend“ lautete der Protest. Auf Intervention des Werberats entfernte der Laden das Plakat und sagte größere Sensibilität zu.
     
  • Wenn ein Hotelbetreiber auf eine Werbepostkarte den Unterleib einer Frau im Bikini mit der Aufschrift in der Höhe des Schambereichs ’24 Stunden open‘ druckt sowie „Sexy Preise“ anbietet, dann ist auch für den Werberat die Grenze von Anstand und Würde weit überschritten.
     
  • Schlechtes Deutsch in einem Werbespot, so ein Beschwerdeführer zu „Natürlich nur wegen dem Bild“. Der Werberat war zwar auch der Meinung, dass der Genitiv nach dem Wort ‚wegen‘ besser klinge, allerdings lasse inzwischen der Duden auch den Dativ zu, also: keine Beanstandung.
     
  • Ein Textilfabrikant schaltete eine Anzeige in Zeitschriften mit dem Bild eines jungen Mannes, der seinen Fuß in den Nacken eines vor ihm auf dem Bauch liegenden älteren Mannes drückte. Das menschenverachtende und gewalthaltige Motiv zog der Produzent zurück.
     
  • Models in Dessous auf Flächen von Straßenbahnen seien anstößig und frauenherabwürdigend, empörte sich eine Beschwerdeführerin. Der Werberat zeigte zwar Verständnis für diese Meinung, musste aber auf die gewachsene Liberalität in der bundesdeutschen Gesellschaft hinweisen: Sie lasse Werbung für Unterwäsche im öffentliche Raum zu, sofern keine beleidigenden und demütigenden Elemente enthalten sind.
     
  • Eine Firma, die Ahnenforschung anbietet, bildete in ihrer Internet-Website neben Albert Einstein, Marilyn Monroe und Elvis Presley auch Adolf Hitler ab. Mit den Protestlern waren die Werberatsmitglieder der Auffassung: Vor dem Hintergrund der von Hitler verübten Verbrechen wirkt der Bezug zur Ahnenforschung besonders zynisch. Auch die bildliche Gleichsetzung Hitlers mit bedeutenden Menschen der Zeitgeschichte sei nicht akzeptabel.
     
  • „Eklatante Verletzung religiöser Empfindungen“ hat der Deutsche Werberat einem Fernsehsender vorgeworfen. Der TV-Veranstalter hatte unter der Überschrift „Lachen statt rumhängen“ in ganzseitigen Anzeigen für den Start seiner neuen Zeichentrickserie geworben, die sich mit dem Vatikan beschäftigt. In der Anzeige ist im Hintergrund ein leeres Kreuz zu sehen, im Vordergrund sitzt Christus mit Dornenkrone und Fernbedienung vor einem TV-Gerät und lacht. Der Sender zog das Sujet zurück.
     
  • Ein TV-Sender warb auf Großflächenplakaten insbesondere in Bahnhöfen für eine neue Serie mit dessen Hauptprotagonisten, einem Serienkiller – lächelnd, mit Blutspritzern im Gesicht, dazu der Text: „Der will nur töten“ und „Du sollst nicht töten. Lass ihn das machen“. Heftige Empörung in der Bevölkerung. Der Hinweis des Gremiums auf den Eindruck von Gewaltverherrlichung bewirkte beim Sender den Rückzug des Plakatmotivs.
     
  • Im Fernsehen wurde für Online-Poker geworben – untermalt mit Musik von Johann Sebastian Bach. Der Werberat konnte keinen Verstoß gegen die allgemein akzeptierten Grundüberzeugungen feststellen.
     
  • Werbeplakat einer Fluglinie: Eine weinende und verzweifelt blickende Person und der Slogan „…nach 30 Jahren Ehe auf und davon“. Solche Bilder machen Menschen in verzweifelten Lebenslagen lächerlich, beschwerten sich Bürger. Vom Werberat zur Stellungnahme aufgefordert, teilte die Fluglinie den Rückzug des Plakats mit.
     
  • Einen Schlag ins Gesicht von Suchtkranken und ihre Beleidigung sah ein Protest in der Werbung eines Anbieters von Milchmixgetränken durch dessen Werbetext „Vorsicht Suchtgefahr!“. Anders der Werberat: In der Alltagssprache werde das Wort ‚Sucht‘ auch für Produkte des regelmäßigen Konsums verwendet, weil sie gut schmecken – ohne dass eine physische oder psychisch bedingte Abhängigkeit entstehe.
     
  • Wenn eine Brauerei für ihre Produkte damit wirbt, „Gibt Kraft und Energie“, dann beanstandet der Werberat das als Verstoß gegen die gemeinsamen Verhaltensregeln: Sie sollen keine Aussagen enthalten, die auf eine Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit durch den Konsum alkoholhaltiger Getränke abstellt. Die Brauerei entfernte daraufhin den Text aus ihrem Internetauftritt.
     
  • Grammatikalisch falsch ist der Satz in einem Fernsehspot eines Dienstleisters im Telekommunikationssektor „Da werden Sie geholfen“. Aber auch durch den Werberat zu beanstanden? Nein, meint das Gremium: Der überwiegende Teil der Umworbenen erkennt den Slogan als fehlerhaft, ordnet ihn also richtig ein.
     
  • Gezielt doppeldeutig war der werbende Text in einem Möbelhausprospekt „Wir nehmen Ihre ‚Alte‘ in Zahlung und schicken sie in die Wüste“ – eine Eintauschaktion gebrauchter Möbel gegen neue. Groß abgebildet war neben dem Text eine ältere Frau neben einer Sitzgarnitur. Diskriminierung älterer Menschen, befand der Werberat. Der Prospekt wurde zurückgezogen.
     
  • Eva mit dem Apfel war die erste große Genießerin der Menschheit, meinte eine Supermarktkette anlässlich ihres Jubiläums und fügte hinzu: „Danke, Eva!“; Unterzeile: „Wir lieben Lebensmittel seit 100 Jahren.“ Dieser Bezug auf die biblische Schöpfungsgeschichte verletze seine religiösen Empfindungen, schrieb ein Kritiker an den Werberat. Einen solchen Verstoß sah das Gremium nicht: Die Schöpfungsgeschichte werde nicht lächerlich gemacht, es fehlten diskriminierende Elemente.
     
  • Für sein neues Lifestyle-Magazin schaltete ein Verlag eine Zeitungsanzeige. Sie zeigte ein Model in beischlafähnlicher Pose mit einem Schäferhund. Das deute sexuelle Handlungen mit Tieren (Sodomie) an, protestierten manche Zeitungsleser. Als der Werberat den Verlag zur Stellungnahme aufforderte, teilte dessen Geschäftsführung den Rückzug des Motivs mit.
     
  • Im Prospekt einer Einzelhandelskette wurde eine Jeansjacke mit Pelzkragen angeboten. Aus welchem Material der Pelz war, konnte man nicht erkennen. Vorwurf in Sachen Tierschutz: Da sei ein Hunde- oder Katzenfell aus China verwandt worden. Aus Filmberichten sei bekannt, dass solchen Tieren dort auf unakzeptable Weise Felle vom Körper getrennt würden. Der Werberat konnte diesen Zusammenhang nicht nachvollziehen: Es sei nicht erkennbar, um welche Pelzsorte es sich handele – es könne auch Kunstpelz sein.
     
  • Ein französischer Autokonzern verwendete in einem Spot verschiedene Nationalhymnen, um konkurrierende Automodelle zu beschreiben. Die entsprechenden Nationen würden dadurch herabgewürdigt, so der Protest. Nein, entschied der Werberat – solange die Hymnen nicht im negativen Kontext verwendet werden, was hier nicht der Fall war.
     
  • Lebensgefährliche Werbung? „Kommen Sie doch näher!“ forderte ein Bestattungsunternehmen in S- und U-Bahnhöfen auf Plakaten, die hinter den Schienen platziert waren, auf. Beschwerde des Bundespolizeiamts Berlin: Der Slogan könnte den Betrachter zu einem gefährlich nahen Herantreten an die Bahnsteigkante veranlassen und spiele in unverantwortlicher Weise mit der Andeutung von Selbstmordhandlungen. Das sah der Werberat ebenso. Insbesondere Menschen in psychischen Extremsituationen seien häufig nicht in der Lage, Doppeldeutigkeiten richtig einzuordnen.
     
  • TV-Slogan eines Herstellers von Haarwaschmitteln: „Doping für die Haare“. Da würde eine strafbare Handlung aus dem Sport verwendet, moniert ein Bürger. Der Werberat sah diese Verbindung nicht. Der Spot enthalte keine Aufforderung zum Konsum verbotener Substanzen, sondern werbe eindeutig für ein Pflegemittel.
     
  • Eine Sparkasse bot sein Modell für Geldanlagen in einem Prospekt mit dem Werbespruch an „Stopp. Kein Geld für Zähne? Altersarmut!“. Diese Werbung mit der Angst beanstandete der Werberat – der Prospekt wurde eingestampft.