Die 80er

Die 80er

  • Bildfolge der Lebensphase eines jungen Mannes in einer Anzeige einer Bausparkasse: Ausbildung, Peggy, Beruf, Manuela, Heirat, Kind, Haus…sowie eine zweite Bildfolge mit einer jungen Frau – in ihrer Lebensgeschichte nur ein Männername. Diskriminierend sei das, so eine Beschwerdeführerin: Der Frau werden, anders als dem Mann, nicht mehrere voreheliche Partner zugestanden. Dazu der Werberat: Diese Aussage treffe die Sparkasse nicht, es gehe ihr lediglich um das Angebot zum Bausparen.
     
  • Titelbild eines Werbeprospekts für Stoßdämpfer: eine leicht bekleidete Frau in lasziver Pose auf der Motorhaube eines Pkw. Text dazu: „Wir befriedigen alle ihre Bedürfnisse.“ Kritik vom Werberat: Das ist diskriminierend. Bild und Text erinnern eher an die Vermittlung von Callgirls als an die Produktwerbung für Stoßdämpfer.
     
  • Ein Fachgeschäft für Schneidwaren, Munition und Waffen warb in einer Zeitungsanzeige: „Was Männer brauchen (für Männer von 5 bis 105 Jahren).“ „Waffen und Munition aber gehören nicht in Kinderhände“, schloss sich der Werberat den Beschwerdeführern an, denen es um Jugendschutz ging.
     
  • „Berufskleidung zu Arbeitslosenpreisen“, so pries ein Textilmarkt seine Produkte an. Arbeitslose brauchen keine Berufskleidung, lauteten Proteste beim Werberat. Das Gremium beanstandete. Das Arbeitslosenproblem sollte in dieser Weise nicht Aufhänger der Förderung des Warenabsatzes sein.
     
  • Zeitungsanzeige: „Gesucht: Fahrer für 50-km-Test“. Das sei frauenfeindlich, lautete die Beschwerde; offensichtlich traue das werbende Automobilunternehmen einer Fahrerin einen solchen Test nicht zu. Der Werberat wertete anders: Selbstverständlich könne auch eine Frau das Fahrzeug testen. Dies werde in der Anzeige auch keineswegs negiert.
     
  • In den berühmten „Betenden Händen“ von Albrecht Dürer zeigte eine Anzeige ein dort beworbenes Desinfektionsmittel. Anzeigentext: „Klassiker haben immer Saison“. Das Dürer-Bild aber wird von vielen Gläubigen als christliches Symbol gewertet; sie könnten sich durch diese Verwendungsform in der Anzeige in ihren religiösen Empfindungen verletzt fühlen, so der Werberat.
     
  • Plakatwerbung für Küchen: „Psychiater sucht Küche, die alle Tassen im Schrank hat.“ Beschwerden aus der Bevölkerung, die der Werberat teilt: Der Werbetext macht psychisch kranke Menschen lächerlich und ist damit herabwürdigend.
     
  • In einem Werbekatalog für Autozubehör war eine halbnackte Frau, kniend inmitten von Autozubehörteilen. Der Anzeigentext beschränkte sich auf die Überschrift: „Verschleißteile“. Es kamen viele Proteste. Der Werberat: frauendiskriminierend.
     
  • TV-Werbung für ein Backpapier: Mutter und Tochter backen Plätzchen, wobei die Mutter mehrfach nach Beendigung des Backvorgangs das Kuchenblech mit bloßen Händen aus dem Ofen zieht. Der Werberat beanstandet dies, da Kinder zur Nachahmung veranlasst werden könnten.
     
  • Mit der gesprochenen Mahnung „Du sollst keinen anderen Sender neben mir haben“ warb ein Radio um Hörer. Darin sahen einige ihre religiösen Empfindungen verletzt. Der Werberat entschied in diesem Sinne.
     
  • „Seine Mutter hat Aids. Stellen Sie sich vor, was er hat.“ So lautete der Werbetext für ein Desinfektionsmittel, das auch Aids-Viren abtöten könne, wie es weiter hieß. Das sei Werbung mit der Angst, kritisierte der Werberat.
     
  • Eine Frau sei kein Haustier und kein Möbelstück, monierte eine Bürgerin als sie folgendes Plakat eines Umzugsunternehmens sah: Ein Möbelpacker hält in der linken Hand einen Vogelkäfig mit Wellensittich darin und über der rechten Schulter eine junge Frau. Das sei nicht frauenfeindlich, so der Werberat. Man könne das auch anders sehen: Der Mann auf dem Plakat werde als Lastenträger gezeigt und somit als Transportmittel degradiert.
     
  • Ein HiFi-Geschäft versprach: „Wenn Sie Ihre Stereoanlage bei uns kaufen, sparen Sie genug Geld, um sich vor Freude sinnlos zu betrinken.“ Der Werberat schritt gegen diesen Appell zum Alkoholmissbrauch ein.
     
  • Auf dem Rücken eines Mannes sah man in einem Werbebild für EDV-Anlagen eine Zielscheibe. Text: „Sie stehen schneller im Kreuzfeuer als Ihr Computer.“ Der Werberat dazu: Das könnten Umworbene als Anspielung auf aktuelle Terrorakte verstehen. Menschen sollten in der Werbung ohnehin nicht als Zielscheibe dargestellt werden.