Zwei Öffentliche Rügen – Darstellung von Gewalt gegen Frauen und Sexismus in der Werbung verstoßen gegen die Verhaltensregeln der Branche

BERLIN, 23.10.2025 (dwr) – Der Deutsche Werberat rügt zwei Unternehmen, die gegen die Grundsätze des Anstands bzw. die Verhaltensregeln gegen sexuelle Herabwürdigung und Diskriminierung Personen verstoßen. Anlass der Entscheidungen waren mehrere Beschwerden aus der Bevölkerung über die betreffenden Werbemaßnahmen.

Oelder Brauhaus, Oelden

Das Restaurant „Oelder Brauhaus“ wirbt auf seinem Instagram-Kanal mit diversen Reels. Zwei davon wurden nun vom Werberat gerügt, weil sie trotz des erkennbar humoristischen Ansatzes Frauen herabwürdigen und diskriminieren. In einem Video kommt ein Mann an den Tresen und sagt: „Hey sorry, meine Alte mag kein Bier, hast du noch andere Optionen für mich?“. Daraufhin stellt ihm der Barkeeper mehrere knapp bekleidete Frauen auf seinem Handy vor, die er mit Sätzen wie „Sieht nice aus“, „Echt was für die Kiste“ und „Rassig, schöner Booty“ anbietet. Am Ende sagt der Mann am Tresen: „Sehr geile Optionen. Ich nehme die Nummer zwei.“ In dem Dialog werden die auf dem Smartphone dargestellten Frauen allein auf ihre Äußerlichkeiten und ihre Sexualität reduziert und lediglich als Objekte der sexuellen Begierde des Mannes dargestellt. Zusätzlich wird eine sexuelle Verfügbarkeit der Frauen nahegelegt. [Verstoß gegen die Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen]

In einem weiteren Video steht ein Mann vor dem Restaurant und begrüßt eine vorbeilaufende junge Frau. Nachdem sie durch Gestik deutlich macht, dass sie nicht in das Restaurant gehen möchte, betäubt der Mann sie mit einem Tuch und zieht sie in den Laden. Das dargestellte Verhalten des Mannes verharmlost den Einsatz von Drogen gegen den Willen einer Person. Schwerwiegende Straftaten durch den Einsatz sedativer oder psychoaktiver Substanzen ohne Zustimmung werden bagatellisiert und ins Lächerliche gezogen. [Verstoß gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation und deren Beurteilung durch den Deutschen Werberat]

 TRAUT Bürokommunikation, Puchheim

Auch bei der Beurteilung des Instagram Reels des Unternehmens „TRAUT Bürokommunikation“ aus Puchheim entschied der Werberat, dass Humor keine Entschuldigung dafür sein kann, Gewalt gegen Frauen als hinnehmbar und amüsant dazustellen. Das gerügte Reel zeigt eine Frau, die lächelnd durch ein Büro läuft, bevor neben ihr ein Mann auftaucht, der ihr ein Tuch auf das Gesicht drückt. Sie stürzt daraufhin zu Boden. Die Überschrift lautet: „pov: your fav coworker is on their way to hand in their resignation.” Das Betäuben der Frau hat nichts mit einer humorvollen Werbung zu tun, sondern verharmlost und verherrlicht Gewalt an Frauen. Die offensichtlich getroffene Entscheidung der Frau, die Arbeitsstelle zu verlassen, wird von dem Mann nicht akzeptiert, weshalb sie gewaltvoll von ihm daran gehindert wird. Das Video verstößt gegen die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral. [Verstoß gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation und deren Beurteilung durch den Deutschen Werberat]

„Besonders aus dem Social Media Bereich sind dem Werberat in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden über Werbemotive zugegangen, die Szenen zeigen, in denen Frauen betäubt werden – etwa durch die Andeutung eines mit Chloroform getränkten Tuchs. Auch wenn den Motiven oftmals eine komödiantische Absicht zugeschrieben wird, warnen wir als Werberat ausdrücklich davor, derartige Darstellungen in der kommerziellen Kommunikation zu verwenden: Sie verharmlosen Gewalt, können Nachahmungseffekte auslösen und verstoßen gegen grundlegende Anstands- und Schutzprinzipien“, erklärt Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats. „Möglicherweise wird mit diesen Darstellungen versucht, an Formen populärer Social-Media-Inhalte anzuknüpfen. Auch in solchen Fällen entbindet ein vermeintlich humorvoller oder trendbezogener Kontext jedoch nicht von der Verantwortung, Gewalt oder Übergriffe eindeutig abzu-lehnen.“

Der Deutsche Werberat spricht Rügen nur in Ausnahmefällen aus. In über 90 Prozent der Fälle ziehen Unternehmen beanstandete Werbemaßnahmen nach einem Hinweis des Werberats freiwillig zurück oder ändern sie ab. Dies ist Ergebnis des engen Austauschs zwischen der Geschäftsstelle, den Beschwerdeführenden und den betroffenen Unter-nehmen. Durch den konstruktiven Dialog gelingt es meist, problematische Werbung zu stoppen, ohne das letzte Mittel – die öffentliche Rüge – einsetzen zu müssen. Die wachsende Sensibilität vieler Unternehmen zeigt, dass Selbstregulierung in der Praxis gut funktioniert – gerade, weil es nur wenige Ausnahmen gibt.

Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Kontakt:
Deutscher Werberat | Sebastian Lambeck (Kommunikation und Presse)
presse@werberat.de | Tel.: +49 (0)30/59 00 99-717