Zwei Rügen wegen sexistischer Darstellungen

BERLIN, 19. Dezember 2024 (dwr) – Zum Ende des Jahres rügt der Deutsche Werberat zum zweiten Mal in 2024 und spricht erneut zwei Öffentliche Rügen wegen herabwürdigender und sexistischer Darstellungen aus.

Die erste Rüge des Werberats richtet sich an die Spedition ERNST FRANKE Güternah- und Fernverkehr – Baustoffgroß- und Einzelhandel e.K. aus Hannover. Die Firma zeigt seitlich auf einem ihrer Fahrzeuge eine in schwarzer Unterwäsche bekleidete Frau, die auf dem Rücken posiert und in die Kamera blickt. Die Darstellung und der gewählte Kamerawinkel rücken das Dekolletee der Frau in den Fokus. Die Inszenierung des leicht bekleideten Körpers der Frau dient ausschließlich dazu, Aufmerksamkeit zu erregen und steht in keinem Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung. Die abgebildete Frau wird also auf ihre Sexualität reduziert. Damit liegt laut dem Gremium des Deutschen Werberats eine herabwürdigende und sexistische Darstellung vor. [Verstoß gegen Ziffer 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen]

Die zweite Rüge betrifft das Unternehmen Michael Gaar Landtechnik aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn. In einer Werbeanzeige im Gemeindeblatt bewirbt der Betrieb seine Produkte mit einer Abbildung, die eine junge Frau in einem langen Sommerkleid auf einer Rasenfläche von hinten zeigt. Ihr Rock wird von einem Laubbläser außerhalb ihres Sichtfeldes von unten hochgeblasen, so dass die die Oberschenkel der Frau bis zum Beinansatz sichtbar werden. In Verbindung mit dem Text „Die schönste Seite des Herbstes. Er-leben Sie sie mit Echo Laubsaugern und -bläsern. Wir finden auch für Sie das passende Gerät.“ wird suggeriert, es sei ein Spaß, Frauen mit einem Laubbläser zu belästigen und ohne ihr Wissen unter den Rock zu blasen. Neben der Darstellung als Objekt werde die abgebildete Frau auf ihre Sexualität reduziert. Deshalb bildet das Werbemotiv eine Herabwürdigung und Diskriminierung von Frauen ab. [Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen]

Der Werberat spricht Rügen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen aus, da fast alle Unternehmen ihre vom Werberat beanstandeten Motive oder Spots zeitnah zurückziehen. Auch in diesem Jahr liegt die Durchsetzungsquote wieder klar über 90 Prozent. Das bedeutet: Sobald der Deutsche Werberat auf Unternehmen zugeht, zu deren Werbemaßnahmen Beschwerden vorliegen, ändert ein Großteil der Unternehmen die Maßnahme ab oder ziehen sie komplett zurück.

Das Team der Geschäftsstelle des Werberats ist sowohl mit den Beschwerdeführern als auch mit den betroffenen Unternehmen im intensiven Austausch und schafft es zumeist auch ohne das letzte Mittel – der Öffentlichen Rüge – problematische Werbemaßnahmen zu stoppen. Dabei zeigt sich die Geschäftsstelle stets dialogbereit und ist in der Lage, auf die jeweiligen Einzelfälle angemessen – und gleichzeitig dem Regelwerk verpflichtet – zu reagieren. Nicht zuletzt diesem Engagement ist es geschuldet, dass Rügen des Werberats selten bleiben. Insgesamt ist die Sensibilität von werbenden Unternehmen dadurch gestiegen und im Beschwerdefall sind die meisten Firmen aufgeschlossen und agieren lösungsorientiert. Bei kleineren Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben wird Werbung allerdings nicht immer professionell begleitet, weshalb es hier öfter zu Beschwerden kommt und entsprechend auch Rügen vergleichsweise häufiger vom Werberat ausgesprochen werden.

Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Kontakt:
Deutscher Werberat | Sebastian Lambeck (Kommunikation und Presse)
presse@werberat.de | Tel.: +49 (0)30/59 00 99-717