Halbjahresbilanz des Deutschen Werberates – Beschwerdefälle steigen wieder / Dritte Rüge für sexistische Werbung

BERLIN (dwr) – Der Deutsche Werberat hat seine Halbjahreszahlen für die erste Hälfte 2025 veröffentlicht. Demnach ist die Anzahl der Beschwerdefälle im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Die Durchsetzungsquote des Werberats bleibt mit 92 Prozent weiterhin sehr hoch.

Im ersten Halbjahr wurden insgesamt 302 Einzelbeschwerden an den Werberat gerichtet. Daraus ergaben sich 196 Fälle, über die der Werberat entscheiden musste – ein Plus von rund 8 Prozent. Die Einzelbeschwerden im ersten Halbjahr liegen damit im Vergleich zum Vorjahr etwas höher. Insgesamt hat der Werberat drei Rügen ausgesprochen – alle drei wegen sexistischer Werbung. 

„Die Bilanz für das erste Halbjahr 2025 zeigt einmal mehr, wie wichtig das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft ist und auch, dass der Werberat besonders im Bereich der geschlechterdiskriminierenden Werbung konsequent vorgeht. Zwar ist die Zahl dieser Fälle im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen, doch zeigen die Rügen der letzten Monate, dass der Werberat gerade in diesem sensiblen Bereich klare Grenzen setzt und Verstöße nicht duldet. Unternehmen, die beanstandete Inhalte nicht freiwillig anpassen, müssen daher mit einer öffentlichen Rüge rechnen und sich in der Konsequenz auch mit den Fragen von Öffentlichkeit und Kunden auseinandersetzen“, betont Thomas Hinderer, Vorsitzender des Werberats.

Kritikschwerpunkte im ersten Halbjahr 2025

 Geschlechterdiskriminierende und sexistische Werbung ist erneut das Hauptthema der Beschwerden, die beim Werberat eingehen. Die Fallzahlen sind hier um etwas über 30 Prozent auf 96 (Vorjahr: 73) angestiegen, wobei festzuhalten ist, dass im vergangenen ersten Halbjahr 2024 dieser Bereich bemerkenswert deutlich geschrumpft war. In 15 Fällen konnte der Werberat erreichen, dass die Werbung gestoppt (14) oder deutlich verändert (1) wurde. In 50 Fällen lag kein Verstoß vor. Drei Unternehmen mussten gerügt werden. Mit 22 Fällen belegt der Bereich Ethik und Moral den zweiten Platz für die meisten Beschwerden, gefolgt von der Diskriminierung von Personengruppen mit insgesamt 16 Fällen. 

Digitale Werbung und Fahrzeugwerbung mit den höchsten Beanstandungsquoten

Mit 64 Fällen bleibt digitale Werbung führend in der Beschwerdestatistik (2024: 49). Innerhalb dieser Kategorie sorgen soziale Netzwerke/Influencer für die meisten Beschwerdefälle (34 Fälle), gefolgt von Mobile-Werbung (12) und Display-Werbung (11). Die Beanstandungsquote im Bereich digitaler Werbung (also der Anteil der Fälle, bei dem der Werberat mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen hat) liegt dabei mit knapp 30 Prozent vergleichsweise hoch, allerdings wurden bisher keine Rügen ausgesprochen, was zeigt, dass Kritik in diesem Bereich ernst genommen wird. Bei der Beanstandungsquote gleichauf liegt die Fahrzeugwerbung, wobei hier deutlich weniger Fallzahlen (27) zu verzeichnen sind – bei insgesamt drei Rügen im vergangenen Halbjahr. Für den stationäre Handel und den Online-Handel sind im ersten Halbjahr 2025 die meisten Beschwerdefälle eingegangen (25), gefolgt vom Lebensmittelbereich ohne Alkohol (18) und Elektronik/Kommunikationstechnik (17).

Dritte Rüge wegen sexistischer Werbung geht an die Firma RiTec aus Schleswig-Holstein

Der Deutsche Werberat hatte im Mai zwei Unternehmen wegen sexistischer und diskriminierender Werbung gerügt. Betroffen waren die Berliner PEKEAG GmbH, die auf ihrer Webseite leicht bekleidete Frauen ohne Bezug zur Dienstleistung zeigte, sowie die Klempnerei Ulbricht aus Großenhain (Sachsen), deren Fahrzeugwerbung Frauen sexualisiert und herabwürdigend darstellte.

Die dritte Rüge spricht der Deutsche Werberat nun gegenüber dem Unternehmen RiTec aus Schleswig-Holstein aus. Das Unternehmen wirbt auf einem Fahrzeug mit dem Motiv eines mit einem Bikini bekleideten weiblichen Körperausschnitts und dem Slogan „Alles in bester Form“ (Foto stammt von der beschwerdeführenden Person). Die abgebildete Frau ist nach Ansicht des Werberats auf ihre sexuellen Reize reduziert und in ihrer Darstellung herabgewürdigt. Die Abbildung beschränkt sich auf ausgewählte Körperteile der Frau, wodurch sie auf diese reduziert und zu einem bloßen Blickfang gemacht wird. Der Slogan ist bewusst doppeldeutig formuliert und spielt auch auf den Körper der dargestellten Person an. Dass der Kopf der Frau nicht zu sehen ist, verstärkt die Objektivierung zudem. Das Unternehmen war nicht bereit, die Darstellung abzuändern. Deshalb entschied sich das Gremium für die Rüge.

👉 Hier finden Sie die vollständige Grafik zur Halbjahresbilanz.

👉 Motiv des gerügten Unternehmens RiTec. (Foto: Beschwerdeführende Person)

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