Jahresbilanz 2025 und drei Rügen: Jahresbilanz des Deutschen Werberats: Deutlich mehr Beschwerden – insgesamt 451 Werbemaßnahmen geprüft

BERLIN, 12.03.2026 (dwr) – Beim Deutschen Werberat sind im Jahr 2025 deutlich mehr Beschwerden und Anliegen aus der Bevölkerung eingegangen als im Vorjahr. Insgesamt erreichten die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft knapp 2.000 einzelne Beschwerden und Anliegen. Die Durchsetzungsquote des Werberats lag dennoch weiter sehr stabil bei 93 Prozent (im Vergleich 2024: 94 Prozent). Mit der Veröffentlichung der Jahresbilanz spricht der Deutsche Werberat zudem drei weitere Rügen aus.

Mehr Beschwerden und Anliegen

Zu möglichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gingen im Jahr 2025 insgesamt 1.948 Einzelbeschwerden ein. Aus allen eingegangenen Beschwerden ergaben sich im Jahr 2025 insgesamt 1.289 Werbemaßnahmen, mit denen sich der Werberat befasste (gegenüber 813 aus 2024). Davon lagen 451 Werberatsfälle im Zuständigkeitsbereich der Selbstregulierung der Werbewirtschaft. 838 Werbemaßnahmen betrafen Sachverhalte außerhalb der Zuständigkeit des Werberats und wurden entsprechend verwiesen oder anderweitig beantwortet. Die Zahl der vom Werberat geprüften Fälle stieg damit ge-genüber dem Vorjahr um 28 Prozent (2024: 351 Fälle).

Entscheidungen des Werberats

Von den 451 Werbemaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Werberats fielen, wurden 348 Werbemaßnahmen nicht beanstandet. In 103 Fällen wandte sich der Werberat an die wer-benden Unternehmen. Nach Intervention des Werberats wurden 96 Werbemaßnahmen gestoppt oder geändert, wobei in neun Fällen die Werbemaßnahme abgeändert und in 85 Fällen die Maßnahme gestoppt wurde. In 22 Fällen leitete die Geschäftsstelle kein Beschwer-deverfahren ein, informierte die Unternehmen jedoch über die eingegangene Kritik und sen-sibilisierte sie für die Wahrnehmung ihrer Werbung in Teilen der Bevölkerung. In sieben Fällen sprach der Deutsche Werberat Öffentliche Rügen aus. Betroffen waren fünf Unternehmen, die insgesamt sieben Werbemaßnahmen geschaltet hatten.

Beschwerdegründe

Die Bevölkerung wendet sich aus unterschiedlichen Gründen an den Deutschen Werberat. Häufigster Beschwerdegrund war auch 2025 Geschlechterdiskriminierende Werbung. Der Werberat befasste sich in 222 Fällen mit entsprechenden Beschwerden. Dies entspricht 49 Prozent aller Werberatsfälle.

Ein Grund für den deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2024: 143 Fälle) dürfte die Einstellung des Meldeportals „Werbemelder*in“ der Kampagnen-Organisation PINKSTINKS im Januar 2025 sein. Über das Portal konnten seit 2017 Werbemotive gemeldet werden, die als sexistisch empfunden wurden. Seit der Einstellung des Portals verweist die Webseite auf das Beschwerdeformular des Deutschen Werberats.

Bei 173 Werbemaßnahmen stellte der Werberat in dieser Kategorie keinen Verstoß gegen die Verhaltensregeln fest. In 49 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unterneh-men.

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe steht der Komplex Ethik und Moral mit 47 Fällen, wobei 41 davon nicht beanstandet und sechs gestoppt wurden. Auf Platz drei folgten Beschwerden zu Alkoholwerbung mit 36 Fällen. In dieser Kategorie wurden 19 Werbemaßnahmen nicht beanstandet, 15 gestoppt und zwei geändert. Die Kategorie Diskriminierung von Personengruppen lag mit 33 Fällen auf Platz vier.

Grafiken zur Bilanz 2025

Werberat spricht drei weitere Rügen aus

Der Deutsche Werberat spricht gegenüber drei Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen den Werberatskodex Rügen aus:

WIPA Auto und Reifenservice (Sachsen-Anhalt)
Der Werberat rügt eine Außenwerbung (Foto: Beschwerdeführende Person) auf einem Fahrzeug, in der die Rückseite einer nahezu nackten Frau als Blickfang für einen Auto- und Reifenservice eingesetzt wurde. Nach Auffassung des Gremiums wird die dargestellte Frau durch die übertriebene Nacktheit und den fehlenden Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung auf ihre Sexualität reduziert und dadurch herabgewürdigt.

Containertrans Linke GmbH (Thüringen)
Gerügt wird zudem eine Fahrzeugwerbung (Foto: Beschwerdeführende Person), in der eine abgebildete Frau durch Pose und sehr knappe Bekleidung auf ihre sexuellen Reize reduziert wird. Nach Einschätzung des Werberats lenken Körperhaltung, Kleidung und Kontext die Aufmerksamkeit auf die Sexualisierung der Person und nicht auf sie als eigenständige Person. Ein Kontext zur beworbenen Dienstleistung ist zudem nicht herstellbar.

Gebrüder Hamann GbR (Schleswig-Holstein)
Der Werberat rügte außerdem ein Social-Media-Reel (Screenshot: Deutscher Werberat) eines Bau- und Elektrotechnik-Unternehmens. In dem Spot wird ein Reinigungsfahrzeug, das Abwasser aufnimmt, über seine „Saugleistung“ mit einer Frau (wörtlich „Freundin“) verglichen. Durch diese doppeldeutige Gegenüberstellung werden Frauen sexualisiert und auf eine vermeintliche Bereitschaft zu sexuellen Handlungen reduziert. In der Darstellung erscheinen Frauen damit als Objekt sexueller Erwartungen. Der Hinweis des Unternehmens auf eine satirische oder humorvolle Intention wurde vom Gremium nicht als Rechtfertigung anerkannt.

Alle drei Werbemaßnahmen verstoßen entsprechend gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen.

Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Kontakt:
Deutscher Werberat | Sebastian Lambeck (Kommunikation und Presse)
presse@werberat.de | Tel.: +49 (0)30/59 00 99-717