Bilanz 2025

Bilanz 2025

Beim Deutschen Werberat sind im Jahr 2025 deutlich mehr Beschwerden und Anliegen aus der Bevölkerung eingegangen als im Vorjahr. Insgesamt erreichten die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft knapp 2.000 einzelne Beschwerden und Anliegen. Die Durchsetzungsquote des Werberats lag dennoch weiter sehr stabil bei 93 Prozent (im Vergleich 2024: 94 Prozent). Mit der Veröffentlichung der Jahresbilanz spricht der Deutsche Werberat zudem drei weitere Rügen aus.

Zu möglichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gingen im Jahr 2025 insgesamt 1.948 Einzelbeschwerden ein. Aus allen eingegangenen Beschwerden ergaben sich im Jahr 2025 insgesamt 1.289 Werbemaßnahmen, mit denen sich der Werberat befasste (gegenüber 813 aus 2024). Davon lagen 451 Werberatsfälle im Zuständigkeitsbereich der Selbstregulierung der Werbewirtschaft. 838 Werbemaßnahmen betrafen Sachverhalte außerhalb der Zuständigkeit des Werberats und wurden entsprechend verwiesen oder anderweitig beantwortet. Die Zahl der vom Werberat geprüften Fälle stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent (2024: 351 Fälle).

Von den 451 Werbemaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Werberats fielen, wurden 348 Werbemaßnahmen nicht beanstandet. In 103 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unternehmen. Nach Intervention des Werberats wurden 96 Werbemaßnahmen gestoppt oder geändert, wobei in neun Fällen die Werbemaßnahme abgeändert und in 85 Fällen die Maßnahme gestoppt wurde. In 22 Fällen leitete die Geschäftsstelle kein Beschwerdeverfahren ein, informierte die Unternehmen jedoch über die eingegangene Kritik und sensibilisierte sie für die Wahrnehmung ihrer Werbung in Teilen der Bevölkerung. In sieben Fällen sprach der Deutsche Werberat Öffentliche Rügen aus. Betroffen waren fünf Unternehmen, die insgesamt sieben Werbemaßnahmen geschaltet hatten.

Die Bevölkerung wendet sich aus unterschiedlichen Gründen an den Deutschen Werberat. Häufigster Beschwerdegrund war auch 2025 Geschlechterdiskriminierende Werbung. Der Werberat befasste sich in 222 Fällen mit entsprechenden Beschwerden. Dies entspricht 49 Prozent aller Werberatsfälle.

Bei 173 Werbemaßnahmen stellte der Werberat in dieser Kategorie keinen Verstoß gegen die Verhaltensregeln fest. In 49 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unternehmen.

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe steht der Komplex Ethik und Moral mit 47 Fällen, wobei 41 davon nicht beanstandet und sechs gestoppt wurden. Auf Platz drei folgten Beschwerden zu Alkoholwerbung mit 36 Fällen. In dieser Kategorie wurden 19 Werbemaßnahmen nicht beanstandet, 15 gestoppt und zwei geändert. Die Kategorie Diskriminierung von Personengruppen lag mit 33 Fällen auf Platz vier.