Bilanz 2019
Bilanz 2019
Marktwirtschaft braucht Werbung. Der Deutsche Werberat sorgt mit seinen Verhaltensregeln dafür, dass allgemein anerkannte Grundwerte der Gesellschaft wie Anstand, Moral und soziale Verantwortung in der Werbung beachtet werden. Seine Regelwerke setzen Leitplanken für die inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftswerbung – in allen Medien.
Die Selbstkontrolleinrichtung ist erste Anlaufstelle für Beschwerden aus der Bevölkerung und fungiert als Mittler zwischen Werbenden und Umworbenen. Die Bürger können sich an den Werberat wenden, wenn kommerzielle Kommunikation zwar rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber aus anderen Gründen als unangemessen empfunden wird. Die Vorteile: Das Verfahren ist schnell, unkompliziert und für die Beschwerdeführer kostenfrei.
Im Jahr 2019 haben sich 3.636 Personen an den Deutschen Werberat gewandt und sich über 793 Werbemaßnahmen beschwert. 279 Falle fielen davon nicht in die Zuständigkeit des Werberats, etwa weil es sich nicht um kommerzielle Werbung handelte oder rechtliche Verstöße gegen Werbevorgaben geltend gemacht wurden. Zu 514 Fallen wurde eine Entscheidung getroffen. Im Hinblick auf 141 Werbesujets schloss sich der Werberat der Auffassung der Beschwerdeführer an und erreichte in 128 Fällen einen Stopp oder die Änderung der kritisierten Werbung. 13 Mal waren die Unternehmen uneinsichtig und der Werberat musste eine Öffentliche Rüge aussprechen.
